Navigationshilfe

Fachbereich 16

Hauptnavigation

Seiteninhalt

Frankfurter Forschungsförderung (FFF)

Die bisherige Forschungsförderung am Fachbereich (Förderung von Nachwuchsforschern, Förderung durch Patenschaftsmodell) wurde im Jahr 2009 unter dem Namen „Frankfurter Forschungsförderung (FFF)“ gebündelt und um das Förderinstrument „Innovation“ ergänzt. Die Gesamtsumme der Frankfurter Forschungsförderung (FFF) beläuft sich vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2011 auf 980.000 Euro. Über die Verteilung der Mittel auf die verschiedenen Förderprogramme entscheidet der Fachbereichsrat auf Empfehlung des Ausschusses für Forschungsangelegenheiten.

Förderung von Innovation

Förderung qualitativ hervorragender, kompetitiver Projekte mit dem Ziel, kurzfristig die Einwerbung von externen Drittmitteln zu ermöglichen. Beantragt werden kann:

         ungeprüfte / geprüfte wissenschaftliche Hilfskraft,
         naturwissenschaftlicher Doktorand,
         wissenschaftlicher Mitarbeiter,
         technisches Personal,
         Gastwissenschaftler (Stipendiaten),
         Stelle zur Freistellung von klinischen Dienstaufgaben z.B. nach Postdoc-Aufenthalt im Ausland,
         Sachmittel (Verbrauchsmittel und Geräte).
Ein Innovationsantrag darf die Gesamtsumme von max. € 60.000 nicht übersteigen. Die Altersgrenze für den Antragsteller liegt bei (i.d.R.) 45 Jahren (Ausnahmefälle: Neuanfang in Frankfurt (3-5 Jahre), Neuberufung auf W2/ W3, Rückkehr aus dem Ausland, Doppelstudium, familiäre Gründe). Etablierte Forscher / Abteilungsleiter müssen darlegen, wieso nicht direkt eine Beantragung externer Drittmittel erfolgt ist. Gewährung einer Anschubförderung kann nur bei einem Wechsel der Thematik gewährt werden. Die Dauer der Förderung liegt bei einem Jahr, bei naturwissenschaftlichen Doktorarbeiten bei zwei Jahren.

Dem Antrag muss zu entnehmen sein, warum er als innovativ einzustufen ist und damit ins Förderprogramm passt. Es muss dargelegt werden, wann mit der Einreichung eines DFG Antrag gerechnet wird, wo mögliche Risiken liegen und ob neue Methoden genutzt werden.

Nach spätestens 2 Jahren (bei naturwissenschaftlichen Doktorarbeiten nach 3 Jahren) muss dem Ausschuss für Forschungsangelegenheiten ein Abschlussbericht inkl. Finanzbericht oder ein DFG-Antrag, der eingereicht wurde, vorgelegt werden.

Nachwuchsförderung am FB Medizin

Um die Einwerbung von begutachteten Drittmitteln am FB Medizin zu erhöhen, werden junge Wissenschaftler/innen des FB Medizin durch zwei Programme gefördert, der „Förderung von Nach­wuchs­forschern“ und der „Förderung durch das Patenschaftsmodell“. Ziel beider Förderprogramme ist, die Möglichkeit zu eröffnen, Vorarbeiten für einen eigenen DFG-Antrag zu leisten und so die Vorraussetzung für eine positive Begutachtung zu verbessern.

Förderung von Nachwuchsforschern

Mit jeweils 66.000 € für Personalmittel und/oder Sachmittel für ein Jahr soll jungen, promovierten Forschern unter 35 Jahren geholfen werden, neue Forschungsprojekte zu starten. Die Fördermittel können nicht zur Sicherung der eigenen Stelle eingesetzt werden, sonder dienen vielmehr dem Aufbau einer ersten, eigenen  Forschungsgruppe, um Vorarbeiten für einen sich anschließenden Drittmittelantrag zu leisten.

Bewerben können sich sowohl promovierte Mediziner als auch promovierte Naturwissenschafter. Die Anträge werden in jeweils getrennten Verfahren begutachtet.

Nach spätestens 2 Jahren muss dem Ausschuss für Forschungsangelegenheiten ein Abschlussbericht inkl. Finanzbericht oder ein DFG-Antrag, der eingereicht wurde, vorgelegt werden.

Förderung durch Patenschaftsmodell

Ziel des Programms ist es, jungen klinisch tätigen (Zahn)Ärzten / (Zahn)Ärztinnen unter 33 Jahren durch finanzielle Unterstützung des FB Medizin die Möglichkeit zu bieten, sich für ein Jahr grundlagenwissenschaftlich und methodisch weiterzubilden und erste Vorarbeiten für ein eigenständiges Forschungsprojekt zur erarbeiten. Besonderes Augenmerk bei der Konzeption des Projektes im Patenschaftsmodell muss auf die prospektive Potenz des Projektes gelegt werden; d.h. das Projekt soll als Startpunkt der zukünftigen wissenschaftlichen Ausrichtung anzusehen sein.

Durch finanzielle Unterstützung des FB Medizin werden die jungen (Zahn)Ärzte / (Zahn)Ärztinnen für ein Jahr von ihren Aufgaben im Klinikalltag freigestellt, um ihnen so die Möglichkeit zu geben, ihr Forschungsprojekt kontinuierlich durchzuführen. Die Finanzierung eines adäquaten Ersatzes (in der Regel nach TV-Ä) für ihre Aufgaben in der Klinik erfolgt durch die Fördermittel.

Der Antragsteller/die Antragstellerin sucht sich ein vorklinisches oder medizinisch-theoretisches Institut aus dem FB Medizin oder ein theoretisches Institut eines anderen FB der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt als Pateninstitut, an dem das geplante Forschungsprojekt durchgeführt werden soll. Aufgabe des Pateninstituts ist es dabei, Unterstützung bei der Planung und Durchführung des Forschungsprojektes zu geben. Pateninstitute am FB Medizin erhalten hierzu eine finanzielle Unterstützung von 24.000 Euro. Pateninstitute außerhalb des FB Medizin erhalten eine finanzielle Unterstützung über den Antragsteller.

Ziel der Arbeit des Antragstellers am Pateninstitut soll sein, das Projekt soweit voran­zu­treiben, dass die (Zahn)Ärzte/(Zahn)Ärztinnen nach ihrer Rückkehr an ihre Klinik das Forschungsvorhaben in Zusammenarbeit mit dem theoretischen Institut weiterführen können. Hierzu ist nach entsprechender Antragstellung und positiver Begutachtung auch eine zweite bis zu einjährige Förderperiode im Programm „Förderung durch das Patenschaftsmodell“ bzw. eine Anschlussförderung im Programm „Nachwuchswissenschaftler“ möglich.

Der Antragsteller/die Antragstellerin muss Mitglied des FB Medizin sein. Antragsteller, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ihr Promotionsverfahren noch nicht abgeschlossen haben, müssen die Promotionsarbeit noch im Jahr der Antragstellung einreichen.

Spätestens 2 Jahren nach Projektstart muss dem Forschungsausschuss ein Abschlussbericht oder ein eingereichter DFG-Antrag unaufgefordert vorgelegt werden.

Ab dem Jahr 2011 wird die Begutachtung der Anträge in Form eines Antragskolloquiums durchgeführt. Die Anträge sollen einen Kurzantrag inkl. CV, Abstract und Publikationsliste beinhalten und in einem 10 Minuten Vortrag den Gutachtern vorgestellt werden. Das diesjährige Antragskolloquiums findet am 18.04.2012 ab 15 Uhr statt.

 

 

 

geändert am 07. Februar 2012  E-Mail: Webmasterbarbara.pardon@kgu.de

|

| Zur Navigationshilfe
empty

Seitenabschlussleiste


Druckversion: 07. Februar 2012, 10:49
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb16/Forschung/Forschungsfoerderung/Foerderprogramme/index.html