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Lehraufträge

Zur Ergänzung des Lehrangebots können Lehraufträge erteilt werden. Die Lehrbeauftragten sind nebenberuflich tätig. Sie nehmen die ihnen übertragenen Lehraufgaben selbstständig wahr.

Ein Lehrauftrag ist zu vergüten; dies gilt nicht, wenn die durch den Lehrauftrag entstehende Belastung bei der Bemessung der Dienstaufgaben berücksichtigt wird.

Lehraufträge können in künstlerischen Studiengängen zur Ergänzung und Sicherstellung des Lehrangebots im Umfang bis zu acht Wochenstunden von der Leitung der Hochschule erteilt werden.


Arten von Lehraufträgen

  • vergütete bzw. unvergütete Lehraufträge
  • Pflichtlehre bzw. Fakultativlehre

 

geändert am 23. Februar 2010  E-Mail: Martina PandrickMartina.Pandrick@kgu.de

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Druckversion: 23. Februar 2010, 14:21
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb16/dekanat/lehrauftraege/index.html