Fächer
Bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung müssen die Studierenden ihre „regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme“ (§ 2, Abs. 7 ÄAppO) an den im Folgenden aufgeführten scheinpflichtigen Lehrveranstaltungen nachweisen, welche zwischen dem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und dem Beginn des Praktischen Jahres erbracht werden (§ 27 Abs. 1 bis 4 ÄAppO):
- Allgemeinmedizin
- Anästhesiologie
- Arbeitsmedizin, Sozialmedizin
- Augenheilkunde
- Chirurgie
- Dermatologie, Venerologie
- Frauenheilkunde, Geburtshilfe
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Humangenetik
- Hygiene, Mikrobiologie, Virologie
- Innere Medizin
- Kinderheilkunde
- Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik
- Neurologie
- Orthopädie
- Pathologie
- Pharmakologie, Toxikologie
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Rechtsmedizin
- Urologie
- Wahlfach
In den folgenden
Querschnittsbereichen (QB) sind ebenfalls Leistungsnachweise zu erbringen:
- Epidemiologie, medizinische Biometrie und medizinische Informatik
- Geschichte, Theorie, Ethik der Medizin
- Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, Öffentliche Gesundheitspflege
- Infektiologie, Immunologie
- Klinisch-pathologische Konferenz
- Klinische Umweltmedizin
- Medizin des Alterns und des alten Menschen
- Notfallmedizin
- Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie
- Prävention, Gesundheitsförderung
- Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz
- Rehabilitation, Physikalische Medizin, Naturheilverfahren
- Palliativmedizin
Zusätzlich ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an folgenden fünf
Blockpraktika nachzuweisen:
- Innere Medizin
- Chirurgie
- Kinderheilkunde
- Frauenheilkunde
- Allgemeinmedizin
Weiterhin müssen nach § 27, Abs. 3 der ÄAppO drei Leistungsnachweise fächerübergreifend erbracht werden, dabei entscheidet jeder Fachbereich selbst, welche Leistungsnachweise dabei fachübergreifend zusammengefasst werden. In die Berechnung der
fächerübergreifenden Leistungsnachweise am Fachbereich Medizin der Goethe-Universität Frankfurt gehen die Gesamtnoten folgender Fächer ein:
- Operatives Stoffgebiet: Chirurgie, Orthopädie, Urologie
- Neurologisches Stoffgebiet: Augenheilkunde, HNO-Heilkunde, Neurologie
- Wachstum und Entwicklung: Humangenetik, Kinderheilkunde, Klinische Chemie
Mit der Erbringung der Einzelnachweise gilt der fächerübergreifende Leistungsnachweis als erbracht.
Einige Fächer wie die Innere Medizin werden darüber hinaus durch zusätzliche Kurse wie z.B. den Untersuchungskurs vorbereitet bzw. unterstützt. Andere Fächer werden in mehreren, über zwei oder mehr Semester verteilte Lehrveranstaltungen unterrichtet. Die Fachbeschreibungen auf den folgenden Seiten sind noch unvollständig, sollen aber demnächst sukzessive ergänzt werden.
geändert am 13. Februar 2012 E-Mail: Dekanat KlinikDekanat.Klinik@kgu.de
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