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Kriterien für die Scheinvergabe – Allgemeine Bestimmungen

(zuletzt geändert durch Beschluss des Fachbereichsrats R 161/2010 [PDF] vom 08.07.2010)

Regelmäßige Teilnahme

Sofern nicht anders vermerkt, wird bei Teilnahme an mindestens 80% der anwesenheitspflichtigen Lehrveranstaltungen die regelmäßige Teilnahme bescheinigt.

Erfolgreiche Teilnahme

Die erfolgreiche Teilnahme setzt das Bestehen von theoretischen Wissensüberprüfungen voraus. Sofern vermerkt, werden die theoretischen Wissensüberprüfungen durch praktische Prüfungen ergänzt.

Theoretische Wissensüberprüfungen

Die theoretischen Wissensüberprüfungen erfolgen durch Semesterabschlussklausuren (SAK). Durch diese werden die Fachnoten vollständig oder in Teilen erzeugt. Die Auswertung und Benotung erfolgt nach Fächern und Querschnittsbereichen getrennt.

Die Teilnahme an der Semesterabschlussklausur ist für alle Studierenden obligatorisch, auch für Studierende, die nur Teilleistungen erwerben müssen.

Zur Teilnahme an einer Semesterabschlussklausur ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Die Anmeldefristen werden durch Aushang und auf der Internetseite des Fachbereichs (unter Prüfungen) bekannt gemacht. Nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Anmeldung ausgeschlossen.

Bei Nichtteilnahme an der Semesterabschlussklausur trotz verbindlicher Anmeldung ist ein ärztliches Attest vorzulegen (Prüfungsrecht).

Die Benotung bei theoretischen Wissensüberprüfungen erfolgt nach folgendem Algorithmus: Bestanden hat, wer mindestens 50% der Maximalpunktzahl erreicht hat. Ebenfalls bestanden hat, wer mindestens eine Punktzahl erreicht hat, die dem Mittelwert der Erstteilnehmer (Referenzgruppe) minus 22% entspricht (allgemeine Gleitklausel).

Nicht erfolgreiche Fachleistungen werden mit der Note "nicht ausreichend" (5) bewertet. Eine fachbezogene Wissensüberprüfung kann maximal zweimal wiederholt werden. Vor dem dritten und letzten Prüfungsversuch ist eine Studienberatung beim entsprechenden Fachvertreter obligatorisch.

Hat der Prüfling die für das Bestehen der Prüfung erforderliche Mindestzahl zutreffend beantworteter Prüfungsfragen erreicht, so lautet die Note

     sehr gut (1),   wenn er mindestens 75 Prozent,
gut (2),   wenn er mindestens 50, aber weniger als 75 Prozent
befriedigend (3),   wenn er mindestens 25, aber weniger als 50 Prozent,
ausreichend (4),   wenn er keine oder weniger als 25 Prozent

der darüber hinaus gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat.

Die Ergebnisse der SAK werden in die individuelle Studienstandsdatenbank übernommen. Jeder Studierende kann seinen persönlichen Studienstandsdatensatz einsehen.

Praktische Prüfungen

Innerhalb der Praktika bzw. nach den Praktika kann im Einzelfall eine zusätzliche mündlich-praktische bzw. praktische Prüfung erfolgen (siehe entsprechende Scheinvergabekriterien einzelner Fächer), z.B. in Form eines objektiven, strukturierten, klinischen Examens (OSCE).

Alle praktischen Prüfungen müssen bestanden werden. Sollte ein/e Studierende/r keine ausreichenden praktischen Leistungen zeigen, so ist spätestens vor der letzten Prüfung ein zeitlich angemessenes Wiederholungspraktikum in geeigneter Weise zu absolvieren. Vor dem dritten und letzten Prüfungsversuch ist eine Studienberatung beim entsprechenden Fachvertreter obligatorisch.

Die praktischen Prüfungen können maximal zweimal wiederholt werden.

 

geändert am 29. Juli 2010  E-Mail: Dekanat KlinikDekanat.Klinik@kgu.de

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Druckversion: 29. Juli 2010, 14:54
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb16/stud_med/klinik/svk/index.html