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Physikum

Mit dem Begriff Physikum wird die erste bundeseinheitliche Prüfung in der Medizin landläufig bezeichnet. Sie kann frühestens zwei Jahre nach Studienbeginn abgelegt werden.

Für Studierende, die ihr Medizinstudium nach Oktober 2003 aufgenommen haben und damit nach der "neuen" Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) studieren, lautet der offizielle Name für das Physikum Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.

Alle Studierenden, die ihr Medizinstudium vor Oktober 2003 aufgenommen haben und die Ärztliche Vorprüfung, die im März 2006 zum letzten Mal angeboten wurde, nicht bestanden haben, müssen nun auch am Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung teilnehmen.

Die Unterschiede zwischen der Ärztlichen Vorprüfung (alte ÄAppO) und dem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (neue ÄAppO) haben wir für Sie in einer Übersicht zusammengefasst.

 

geändert am 10. April 2012  E-Mail: Vorklinikvorklinik@kgu.de

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Druckversion: 10. April 2012, 09:05
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb16/stud_med/vorklinik/physikum/index.html