Famulatur
Die viermonatige Famulatur soll die Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung vertraut machen und ist unter ärztlicher Leitung in der Zeit nach bestandenem „Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung“ (Physikum) bis zum Praktischen Jahr während der vorlesungsfreien Zeit abzuleisten.
Die Famulatur kann ganz oder teilweise auch im Ausland abgeleistet werden (§7 Abs. 3 ÄAppO). Bei der Suche nach einem ausländischen Krankenhaus hilft die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd).
Alle Informationen zur Anrechnung von Auslandsfamulaturen sowie zweisprachige Vorlagen des Famulaturzeugnisses finden Sie auch auf den Seiten des HLfGP.
