Dr. rer. med.
Promotion
Promotionsverfahren
Referentenbereich
Promotion zum Doktor der theoretischen Medizin (Dr. rer. med.)
Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand/in (Dr. rer. med.)
Für die Annahme als Doktorand/in im Promotionsverfahren „Doktor der Theoretischen Medizin“ am Fachbereich Medizin der Goethe-Universität gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:
1. Geeigneter Hochschulabschluss
Erforderlich ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium mit mindestens der Note „gut“:
- Magister
- Diplom
- Staatsexamen
- Master
an einer wissenschaftlichen Hochschule oder ein gleichwertiger ausländischer Abschluss.
Ausgenommen sind Abschlüsse in Humanmedizin und Zahnmedizin.
2. Promotionsberechtigung
Der erworbene Abschluss muss grundsätzlich zur Promotion berechtigen.
3. Wissenschaftliches Promotionsvorhaben
Es muss ein wissenschaftlich geeignetes Promotionsprojekt vorgelegt werden:
- fachlich überzeugend
- methodisch nachvollziehbar
- innerhalb der vorgesehenen Promotionsdauer realistisch umsetzbar
4. Dauer der Promotion
Die Promotion ist in der Regel auf eine Dauer von drei bis fünf Jahren angelegt. Der Antrag auf Einleitung des Prüfungsverfahrens kann frühestens 2 Jahre und soll in der Regel 3 Jahre nach der Annahme zur Promotion eingereicht werden.
Bereits bei Antragstellung ist ein strukturierter Zeit- und Arbeitsplan einzureichen, aus dem hervorgeht:
- Forschungsphasen
- Qualifizierungsmaßnahmen
- Meilensteine
- geplanter Abschlusszeitpunkt
5. Wissenschaftliche Tätigkeit
Nachzuweisen ist eine:
- mindestens zweijährige
- ganztägige
- wissenschaftliche Tätigkeit
am Fachbereich Medizin der Goethe-Universität Frankfurt oder an einer zugeordneten wissenschaftlichen Einrichtung.
Der Nachweis erfolgt z. B. über:
- wissenschaftliche Mitarbeit
- Arbeitsvertrag
- Forschungsanstellung
6. Medizinische Fachkenntnisse
Erforderlich sind:
- vertiefte Kenntnisse im eigenen Forschungsgebiet
- grundlegende Kenntnisse der Medizin oder Zahnmedizin
Diese werden im Verlauf der Promotion durch Lehrveranstaltungen und ergänzende Qualifizierungen nachgewiesen.
7. Betreuung der Promotion
Für die Annahme ist eine verbindliche Betreuungszusage erforderlich.
Die Betreuung darf durch promotionsberechtigte Mitglieder des Fachbereichs erfolgen, insbesondere:
- Professorinnen und Professoren
- habilitierte Wissenschaftler/innen
- weitere vom Promotionsausschuss zugelassene Betreuende
Die Betreuung umfasst:
- fachliche Begleitung
- regelmäßige Beratungsgespräche
- Unterstützung bei der wissenschaftlichen Entwicklung
- Sicherstellung geeigneter Arbeitsbedingungen
8. Betreuung durch eine Betreuungsgruppe
Die Promotion wird durch eine Betreuungsgruppe begleitet.
Diese besteht in der Regel aus:
- der Hauptbetreuerin bzw. dem Hauptbetreuer
- mindestens einer weiteren wissenschaftlich qualifizierten Person
Die Betreuungsgruppe unterstützt:
- die fachliche Qualitätssicherung
- die kontinuierliche Betreuung
- die strukturierte Durchführung des Promotionsvorhabens
Regelmäßige Gespräche und dokumentierte Fortschritte sind Bestandteil des Verfahrens.
Zusätzlich einzureichende Unterlagen
Mit dem Antrag auf Annahme als Doktorand/in sind u. a. einzureichen:
- Exposé des Promotionsprojekts
- Zeit- und Arbeitsplan
- Stellungnahme der Betreuungsperson
- Betreuungsvereinbarung
- Angaben zur Betreuungsgruppe
- Lebenslauf mit Lichtbild
- Erklärung zur guten wissenschaftlichen Praxis
- Angaben zu Ethik, Tierschutz oder Biostoffen
- geplanter Lehrveranstaltungsnachweis
Sonderregelung für Fachhochschulabsolvent/innen
Besonders qualifizierte Fachhochschulabsolvent/innen mit:
- Diplom- oder Masterabschluss
- Abschlussnote „sehr gut“
können auf Antrag zugelassen werden.
Voraussetzung sind Befürwortungen durch:
- eine Professorin bzw. einen Professor der Fachhochschule und
- ein professorales Mitglied des Fachbereichs Medizin.
Mögliche Ablehnungsgründe
Eine Annahme kann insbesondere abgelehnt werden, wenn:
- Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind
- Unterlagen unvollständig sind
- das Promotionsvorhaben fachlich ungeeignet erscheint
- bereits zwei Promotionsverfahren endgültig nicht bestanden wurden
- Zweifel an wissenschaftlicher Redlichkeit bestehen
